Kreistag

Ausschüsse und Zuständigkeiten des Kreistags

Beschreibung

Zur Erleichterung und Vorbereitung seiner Arbeit hat der Kreistag aus seiner Mitte beschließende und beratende Ausschüsse gebildet. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit anstelle des Kreistags. Angelegenheiten, über die der Kreistag entscheidet, sollen in den zuständigen Ausschüssen vorberaten werden.

Beschließende Ausschüsse

Beschließende Ausschüsse sind:

1. der Verwaltungs- und Technische Ausschuss
2. der Sozial- und Kulturausschuss und
3. der Jugendhilfeausschuss

Vorsitzender dieser Ausschüsse ist der Landrat. Der Ältestenrat berät den Landrat in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen im Kreistag.

Zuständigkeit des Kreistags

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet insbesondere über:

  • den Erlass aller Satzungen und deren Änderungen, z.B. der Abfallgebührensatzung oder die Übernahme freiwilliger Aufgaben für den Landkreis
  • die Entsendung von Vertretern des Landkreises in Organe von Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, denen der Landkreis als Mitglied angehört
  • die Entscheidung über die Ernennung, Einstellung einschl. Höhergruppierung und Entlassung der leitenden Beamten und Beschäftigten im Einvernehmen mit dem Landrat
  • die Wahl des Landrats

Zuständigkeiten des Kreistags und seiner Ausschüsse

Die Ausschüsse sind für Entscheidungen zuständig, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind, soweit diese nicht zu den Aufgaben des Landratsamtes als staatlicher unterer Verwaltungsbehörde gehören. Diese sind beispielsweise:

Verwaltungs- und Technischer Ausschuss (33 Mitglieder)

Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Finanzwesen, Personalangelegenheiten, Örtliche Prüfung, Erlass von Polizeiverordnungen, Natur- und Landschaftsschutz, Obst- und Gartenbauberatung, Liegenschaften, Strassenplanung und -bau, Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenwegeplanung und -bau, Schülerbeförderung

Sozial- und Kulturausschuss (34 Mitglieder)

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII), Altenhilfe und Altenpflege, Hilfe für psychisch Kranke und Behinderte, Kriegsopferfürsorge, Gesundheitswesen, Schulen, Volksbildung, Kulturpflege, Sport, Büchereiwesen, Archivwesen, Kreismedienzentrum, Tourismus

Jugendhilfeausschuss (15 beschließende und 15 beratende Mitglieder)

Jugendhilfeplanung, Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe, Beteiligung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Jugendamtes

Weitere Informationen

Kontakt

Kreistagsgeschäftsstelle im Landratsamt

Landratsamt Tübingen
Kreistagsgeschäftsstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-5299

oder Tel.: 07071 207-5210

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Do. 14:00–16:00 Uhr
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