Landwirtschaft und Förderung

Erzeugung, Fachwissen Pflanzenbau und Tierhaltung

Beschreibung

Landschaft mit Getreidefeld im Vordergrund, im Mittelgrund Wiesen und Büsche, im Hintergrund Berge

Die wirtschaftliche und umweltgerechte Erzeugung pflanzlicher und tierischer Lebensmittel ist eine zentrale Aufgabe. Zum Schutze des Verbrauchers und der Umwelt muss eine Vielzahl unterschiedlicher und teilweise sehr komplexer Vorschriften eingehalten werden. Die Offizialberatung leistet zum Beispiel in der Düngung, beim Einsatz und Reduktion von Pflanzenschutzmitteln oder zur tiergerechten und wirtschaftlichen Tierhaltung einen Beitrag dazu, dass diese Vorgaben umgesetzt werden können.

Alle Informationen zu Pflanzenbau, Tierhaltung, zur Agrarpolitik und zur landwirtschaftlichen Förderung sowie den Warndienst für den Pflanzenbau und Pflanzenschutz finden Sie im

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Für den Einkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch sachkundige Personen ist ein Sachkundenachweis im Scheckkartenformat erforderlich. Zusätzlich ist jede sachkundige Person verpflichtet, im 3-jährigen Turnus an einer Fortbildung teilzunehmen.

Hinweise zur Beantragung des Sachkundenachweises

Sie können den Antrag online oder in Papierform stellen.

Onlinedienst

Den Antrag können Sie hier online einreichen:

Erläuterungen zum Onlineantrag

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Antrag ohne Registrierung:  Sie haben keine Möglichkeit, erneut auf Ihren Antrag zuzugreifen, um z.B. Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen
  • Antrag mit Registrierung:  nach der Registrierung können Sie mit Ihrer Kennung jederzeit auf Ihren Antrag zugreifen, um z.B. Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen.
  • Ihr Antrag landet automatisch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt.

Für die Bearbeitung wichtige Angaben und Unterlagen

  • Nachweis der Sachkunde: z.B. Urkunde der Ausbildung, Urkunde der Sachkundeprüfung (nicht Fortbildungsbescheinigung!)
  • Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse

Es fallen folgende einmalige Gebühren an:
Online-Antrag = 25,- €
Papierantrag = 41,- €

Das Formular für den Papierantrag bekommen Sie beim Landratsamt, Abteilung Landwirtschaft.

Ihr Antrag wird geprüft und beschieden. Sie bekommen einen Bescheid mit Gebührenrechnung. Nach Eingang Ihrer Zahlung wird die Karte gedruckt und direkt an Sie versandt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Sachkundenachweis

Hinweise zur Fortbildung im Pflanzenschutz

Innerhalb eines festgelegten 3-Jahreszeitraumes muss jede sachkundige Person die Teilnahme an insgesamt 4 Stunden Fortbildung nachweisen. Wer keine Fortbildung nachweisen kann, läuft Gefahr, den neuen Sachkundenachweis wieder zu verlieren.
Termine für Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender der Abteilung Landwirtschaft.

Fachwissen zu Tierhaltung und Pflanzenbau

Viele Hühner und ein Hahn auf einem eingezäunten Wiesenstück, dahinter ein Teil eines Wagens mit Leiter

Die Landesanstalten vermitteln Wissen in Verbindung mit praxisorientierten Versuchen und Erhebungen zum Zwecke der überbetrieblichen Ausbildung, des Unterrichts für landwirtschaftliche Fachschulen, der Erwachsenenbildung sowie Fort- und Weiterbildung von Beratungskräften.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Landwirtschaft: Sachgebiet landwirtschaftliche Erzeugung und Kontrolle

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Landwirtschaft
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts
Fax: 07071 207-4099

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr,
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Aufgabenbereiche

Kontaktübersichten

Übergeordnete Stelle